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Du willst als ZFA kündigen? Hier erfährst du alles über Kündigungsfristen, Zeugnis, Übergabe undexit-Strategien. Schritt-für-Schritt Anleitung.
Kurz gesagt
Als ZFA gilt in den meisten Praxen eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats. Länger Beschäftigte haben gesetzlich verlängerte Fristen. Die Kündigung muss schriftlich und unterschrieben erfolgen. Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis – am besten schon bei der Kündigung anfragen.

So kündigst du professionell und behältst gute Beziehungen
Du hast dich entschieden: Du willst deine Zahnarztpraxis verlassen. Vielleicht stimmt das Gehalt nicht, vielleicht die Atmosphäre, oder du hast einfach einen besseren Job gefunden. Egal warum – hier erfährst du, wie du als ZFA richtig kündigst, ohne Brücken zu verbrennen.
Die Zahnmedizin ist ein überschaubarer Markt. Ein guter Ruf ist Gold wert, ein schlechter kann dich lange verfolgen. Kündige daher immer professionell und fair – auch wenn die Gründe emotional sind.
Als ZFA bist du Arbeitnehmerin und unterliegst denKündigungsfristen des BGB § 622. Diese gelten für alle Arbeitnehmer gleich – ob Arbeiter oder Angestellter:
4 Wochen Kündigungsfrist (zum 15. oder Monatsende)
2 Monate Kündigungsfrist (zum Monatsende)
3 Monate Kündigungsfrist (zum Monatsende)
4 Monate Kündigungsfrist (zum Monatsende)
In manchen Praxen gilt der Manteltarifvertrag der Dental-Berufe oder BZA-Tarifvertrag. Diese können abweichende Fristen enthalten. Prüfe deinen Arbeitsvertrag!
Deine Kündigung muss schriftlich erfolgen – per Email reicht nicht! Hier ist ein bewährtes Muster für ZFA:
[Dein Name]
[Deine Adresse]
[PLZ Ort]
[Zahnarztpraxis Name]
[Adresse Praxis]
[Datum]
Betreff: Kündigung meines Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name],
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis als Zahnmedizinische Fachangestellte ordentlich und fristgerecht zum [Datum].
Ich danke Ihnen für die gute Zusammenarbeit und die Möglichkeiten, die Sie mir geboten haben. Gerne bin ich bereit, eine ordnungsgemäße Übergabe zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
[Deine Unterschrift]
[Dein Name]
2 Exemplare schreiben – eins für den Chef, eins für dich (mit Empfangsbestätigung)
Einschreiben mit Rückschein oder persönlich übergeben (mit Datum bestätigen lassen)
Keine Gründe nennen – das ist nicht notwendig und kann gegen dich verwendet werden
Als ZFA hast du Zugang zu sensiblen Daten – Patientenakten, Terminpläne, Abrechnungen. Eine ordentliche Übergabe zeigt Professionalität:
Du darfst KEINE Patientendaten mitnehmen – auch nicht für dein Gedächtnis! Das wäre ein schwerer Verstoß gegen die DSGVO mit hohen Strafen. Alle Daten bleiben in der Praxis.
Das Arbeitszeugnis ist wichtig für deine weitere Karriere. Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis – und das sollte auch gut sein.
Du kannst deinen Arbeitgeber bitten, das Zeugnis nach deinen Wünschen zu formulieren. Viele Chefs sind dankbar für Vorschläge. Bereite eine Skizze vor mit deinen wichtigsten Tätigkeiten.
Nein! Eine ordentliche Kündigung bedarf keiner Begründung. Du musst nicht erklären, warum du gehst. Das ist rechtlich nicht erforderlich und oft auch nicht ratsam.
Nicht genommener Urlaub muss entweder genommen oder ausgezahlt werden. Das gilt auch für Überstunden. Sprich das frühzeitig mit deinem Chef ab.
Sei hier zurückhaltend. Dein Chef sollte zuerst informiert werden. Wenn Patienten fragen, sei höflich und professionell: "Ich habe mich für eine berufliche Veränderung entschieden." Keine negativen Kommentare über die Praxis!
Deine Krankenversicherung läuft automatisch weiter. Du musst nichts tun – außer der neuen Praxis deine KV-Nummer mitzuteilen. Bei der berufständischen Versicherung (z.B. BZÄK) musst du dich selbst kümmern.
Ja, Wettbewerbsverbote sind für ZFAs in der Regel ungültig, es sei denn, sie wurden speziell vereinbart UND du bekommst eine Karenzentschädigung. Du darfst also direkt in die Praxis nebenan wechseln.
Nutze deine Kündigungsfrist, um dich nach neuen Stellen umzusehen. Auf Z-FA.de findest du transparente Angebote mit Gehaltsangaben.
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