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Überstunden in der Zahnarztpraxis: Was ist erlaubt? Was musst du dir gefallen lassen? Deine Rechte als ZFA nach Arbeitszeitgesetz und Tarifvertrag.
Kurz gesagt
Überstunden in der Zahnarztpraxis müssen vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden – anordnen darf sie nur der Arbeitgeber, und nur wenn es vertraglich oder tariflich geregelt ist. Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden. Werden Überstunden ignoriert: schriftlich dokumentieren, ansprechen und bei Bedarf die Zahnärztekammer einschalten.

Deine Rechte bei Überstunden als ZFA
„Können Sie heute länger bleiben?“ Diesen Satz kennt jede ZFA. Manchmal ist es eine kurze Nachfrage, manchmal wird es zur Gewohnheit. Aber:Du musst nicht alles hinnehmen. Hier erfährst du, welche Überstunden erlaubt sind – und wo du Nein sagen kannst.
Als ZFA unterliegst du dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG)– unabhängig von Praxisgröße oder Beschäftigungsverhältnis. Es gibt klare gesetzliche Grenzen, die dein Arbeitgeber nicht überschreiten darf.
Ausnahme: Bis zu 10 Stunden sind erlaubt, wenn innerhalb von 6 Monaten wieder unter 8h ausgeglichen wird.
Wichtig: Die Pause muss zwischen der 6. und 9. Stunde liegen.
Grundsätzlich ist Sonntagsarbeit verboten. Ausnahmen gibt es nur in besonderen Fällen (z.B. Notdienst). Wenn du sonntags arbeitest:
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Überstunden vergütet werden können. Was gilt, steht meist in deinem Arbeitsvertrag:
Für jede Überstunde bekommst du Zeit frei – meist im Verhältnis 1:1 (manchmal 1:1,5)
Du bekommst die Überstunden ausgezahlt – oft mit einem Zuschlag
Überstunden verfallen NICHT automatisch! Dein Arbeitgeber muss sie entweder auszahlen oder zum Ausgleich freigeben. Wenn das nicht geschieht, kannst du sie später noch geltend machen – auch nach Jahren!
Führe ein Stundenzettel oder nutze eine App. Notiere:
Bei regelmäßigen Überstunden solltest du das Gespräch suchen:
„Ich habe bemerkt, dass ich in den letzten Wochen regelmäßig länger geblieben bin. Können wir besprechen, wie wir das ausgleichen oder besser organisieren können?"
Du hast das Recht, Überstunden abzulehnen – besonders wenn:
Wenn Überstunden nicht ausgeglichen oder bezahlt werden:
Ja! Du hast keinen grundsätzlichen Verpflichtung, Überstunden zu machen. Wenn es zu viel wird oder deine Gesundheit gefährdet, kannst du Nein sagen. Ein guter Arbeitgeber wird das respektieren.
Bei unvorhersehbaren Notfällen (z.B. akute Zahnschmerzen eines Patienten) kann dein Arbeitgeber dich kurzfristig bitten zu bleiben. Das ist erlaubt, muss aber ausgeglichen werden.
Das ist Mobbing und rechtlich nicht haltbar. Dokumentiere die Drohungen und suche das Gespräch mit dem Betriebsrat oder einer Gewerkschaft. Im Ernstfall: Rechtsanwalt konsultieren.
3 Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem sie fällig wurden. Das heißt: Du kannst auch Überstunden von vor 2 Jahren noch einfordern! Allerdings: Je länger du wartest, desto schwieriger wird die Beweisführung.
Ja! Teilzeitkräfte haben die gleichen Rechte. Allerdings gilt: Überstunden sind erst ab der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu zählen. Wenn du 30h/Woche hast und 35h arbeitest, sind 5h Überstunden.
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