Zurück
Abrechnung & Verwaltung

Privatliquidation für ZFA: Abrechnung nach GOZ verstehen

Steigerungsfaktoren, Analogpositionen und häufige Fehlerquellen bei der Privatrechnung – so rechnest du GOZ-Leistungen korrekt ab.

6 Min. Lesezeit
Aktualisiert: Januar 2026

Die Privatliquidation nach GOZ ist für viele ZFA eine Herausforderung. Hier erfährst du alles zu Steigerungsfaktoren, Analogpositionen und den häufigsten Fehlerquellen – damit du sicher und korrekt abrechnest!

⚠️ Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient als Orientierung. Die finale Abrechnung liegt in der Verantwortung des Zahnarztes. Bei Unsicherheiten immer Rücksprache mit dem Zahnarzt oder der Zahnärztekammer halten.

Steigerungsfaktoren verstehen

Der Steigerungsfaktor ist das Herzstück der GOZ-Abrechnung. Er bestimmt, wie hoch eine Leistung abgerechnet wird – zwischen dem 1,0-fachen und 3,5-fachen Satz.

📊 Die drei Faktoren-Bereiche

1,0 - 2,3

Unterdurchschnittlich bis durchschnittlich

Keine schriftliche Begründung nötig. Der Regelsatz liegt bei 2,3.

2,4 - 3,5

Überdurchschnittlich

Schriftliche Begründung erforderlich! Muss in der Rechnung stehen.

> 3,5

Über Höchstsatz

Nur mit schriftlicher Vereinbarung vor Behandlungsbeginn möglich!

✍️ Wann ist eine Begründung nötig?

Ab Faktor 2,4 muss die Rechnung eine schriftliche Begründung enthalten. Gründe können sein:

  • Zeitaufwand: Behandlung dauerte deutlich länger als üblich
  • Schwierigkeit: Komplizierte anatomische Verhältnisse
  • Umstände: Besondere Patientensituation (z.B. Angstpatient)
  • Materialkosten: Überdurchschnittlich hoher Materialaufwand

Analogpositionen richtig anwenden

Wenn eine Leistung nicht in der GOZ aufgeführt ist, wird sie analog nach einer vergleichbaren Position abgerechnet.

📋 Wann analog abrechnen?

  • Leistung ist nicht in der GOZ aufgeführt
  • Moderne Behandlungsmethoden (z.B. Laser, DVT)
  • Neue Technologien und Verfahren

⚠️ Wichtige Regeln

  • Vergleichbare Leistung aus GOZ wählen
  • Kennzeichnung mit "analog" oder "entsprechend"
  • GOZ-Position angeben (z.B. "analog GOZ 2197")

💡 Praxis-Beispiele

Beispiel 1: Laserbehandlung

GOZ 2197 (Entfernung von Zahnfleischwucherungen) analog für Laser-Gingivektomie

Beispiel 2: DVT-Aufnahme

GOZ 5370 (Panoramaschichtaufnahme) analog für digitale Volumentomographie

Häufige Fehler vermeiden

Fehler 1: Faktor > 2,3 ohne Begründung

Problem: Patient kann Rechnung anfechten.
Lösung: Immer schriftliche Begründung in Rechnung aufnehmen!

Fehler 2: Falsche Analogposition

Problem: Versicherung erkennt Abrechnung nicht an.
Lösung: Vergleichbare Leistung wählen, nicht einfach höchste Position!

Fehler 3: Material nicht separat berechnet

Problem: Praxis verliert Geld.
Lösung: Material nach § 4 Abs. 3 GOZ separat abrechnen (Kosten + 10%)!

Fehler 4: Keine Kostenschätzung vor Behandlung

Problem: Patient ist überrascht, zahlt nicht.
Lösung: Bei Behandlungen > 200€ immer Heil- und Kostenplan erstellen!

Praxis-Tipps für die Privatabrechnung

✅ Do's

  • Vor Behandlung Kostenschätzung erstellen
  • Begründungen dokumentieren (Karteikarte)
  • Material separat berechnen
  • Regelmäßig GOZ-Änderungen prüfen

❌ Don'ts

  • Pauschal immer Faktor 3,5 abrechnen
  • Begründungen vergessen
  • Analogpositionen willkürlich wählen
  • Ohne Rücksprache mit Zahnarzt abrechnen

Quellen & weiterführende Links

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Januar 2026. Bitte prüfe aktuelle Änderungen bei den offiziellen Stellen.

Suchst du eine Praxis mit guter Einarbeitung?

Finde Stellenangebote, die Wert auf professionelle Abrechnung legen und dich entsprechend schulen.

Jetzt Jobs finden