Privatliquidation für ZFA: Abrechnung nach GOZ verstehen
Steigerungsfaktoren, Analogpositionen und häufige Fehlerquellen bei der Privatrechnung – so rechnest du GOZ-Leistungen korrekt ab.
Die Privatliquidation nach GOZ ist für viele ZFA eine Herausforderung. Hier erfährst du alles zu Steigerungsfaktoren, Analogpositionen und den häufigsten Fehlerquellen – damit du sicher und korrekt abrechnest!
⚠️ Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient als Orientierung. Die finale Abrechnung liegt in der Verantwortung des Zahnarztes. Bei Unsicherheiten immer Rücksprache mit dem Zahnarzt oder der Zahnärztekammer halten.
Steigerungsfaktoren verstehen
Der Steigerungsfaktor ist das Herzstück der GOZ-Abrechnung. Er bestimmt, wie hoch eine Leistung abgerechnet wird – zwischen dem 1,0-fachen und 3,5-fachen Satz.
📊 Die drei Faktoren-Bereiche
Unterdurchschnittlich bis durchschnittlich
Keine schriftliche Begründung nötig. Der Regelsatz liegt bei 2,3.
Überdurchschnittlich
Schriftliche Begründung erforderlich! Muss in der Rechnung stehen.
Über Höchstsatz
Nur mit schriftlicher Vereinbarung vor Behandlungsbeginn möglich!
✍️ Wann ist eine Begründung nötig?
Ab Faktor 2,4 muss die Rechnung eine schriftliche Begründung enthalten. Gründe können sein:
- Zeitaufwand: Behandlung dauerte deutlich länger als üblich
- Schwierigkeit: Komplizierte anatomische Verhältnisse
- Umstände: Besondere Patientensituation (z.B. Angstpatient)
- Materialkosten: Überdurchschnittlich hoher Materialaufwand
Analogpositionen richtig anwenden
Wenn eine Leistung nicht in der GOZ aufgeführt ist, wird sie analog nach einer vergleichbaren Position abgerechnet.
📋 Wann analog abrechnen?
- •Leistung ist nicht in der GOZ aufgeführt
- •Moderne Behandlungsmethoden (z.B. Laser, DVT)
- •Neue Technologien und Verfahren
⚠️ Wichtige Regeln
- Vergleichbare Leistung aus GOZ wählen
- Kennzeichnung mit "analog" oder "entsprechend"
- GOZ-Position angeben (z.B. "analog GOZ 2197")
💡 Praxis-Beispiele
GOZ 2197 (Entfernung von Zahnfleischwucherungen) analog für Laser-Gingivektomie
GOZ 5370 (Panoramaschichtaufnahme) analog für digitale Volumentomographie
Häufige Fehler vermeiden
Fehler 1: Faktor > 2,3 ohne Begründung
Problem: Patient kann Rechnung anfechten.
Lösung: Immer schriftliche Begründung in Rechnung aufnehmen!
Fehler 2: Falsche Analogposition
Problem: Versicherung erkennt Abrechnung nicht an.
Lösung: Vergleichbare Leistung wählen, nicht einfach höchste Position!
Fehler 3: Material nicht separat berechnet
Problem: Praxis verliert Geld.
Lösung: Material nach § 4 Abs. 3 GOZ separat abrechnen (Kosten + 10%)!
Fehler 4: Keine Kostenschätzung vor Behandlung
Problem: Patient ist überrascht, zahlt nicht.
Lösung: Bei Behandlungen > 200€ immer Heil- und Kostenplan erstellen!
Praxis-Tipps für die Privatabrechnung
✅ Do's
- Vor Behandlung Kostenschätzung erstellen
- Begründungen dokumentieren (Karteikarte)
- Material separat berechnen
- Regelmäßig GOZ-Änderungen prüfen
❌ Don'ts
- Pauschal immer Faktor 3,5 abrechnen
- Begründungen vergessen
- Analogpositionen willkürlich wählen
- Ohne Rücksprache mit Zahnarzt abrechnen
Quellen & weiterführende Links
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Januar 2026. Bitte prüfe aktuelle Änderungen bei den offiziellen Stellen.
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